Bei Unternehmen, die nicht dem Finanzsektor angehören, geht die internationale Gesetzgebung grundsätzlich davon aus, dass Eventualverbindlichkeiten als „außerbilanzielle Geschäfte“ zu erfassen sind. Daher fanden bisher auch akzessorische Haftungen bzw. IC-Garantien im Finanzrisikomanagement oftmals nur bedingt Berücksichtigung. In mehrstufigen Konzernstrukturen geht man generell davon aus, dass schuldende Tochtergesellschaften den eigenen Finanzverbindlichkeiten auch selbst nachkommen können. Der opportune Zinsvorteil durch die Risikoübernahme findet zunehmend im Transferpricing Beachtung, die steuerliche Anerkennung bedarf aber dementsprechender Dokumentation.
Unsere Anwendungen der FINANZ MANAGER Familie stellen diesbezüglich unterstützende Funktionalitäten zur Verfügung. Haftungsverhältnisse im Zusammenhang mit Finanzgeschäften können akzessorisch als Besicherung und über den Gebührendialog als Cash-Flow zur Basis der Verrechnung im Modul KREDIT MANAGER erfasst werden.
Zur generellen Administration von Eventualverbindlichkeiten und Haftungsrelationen empfehlen wir unser optionales Modul "Verwalten von Garantien und Haftungen“ im CASH MANAGER.
Kurz umrissen: Detailabfragen nach Vertragspartnern sowohl eingegangener als auch erhaltener Rechte, Fristigkeiten und Email-Erinnerungsfunktion runden neben den inkludierten Berichtsfunktionalitäten das notwendige Spektrum ab.
Gerne informieren wir Sie dazu!